Unsere Tätigkeit erfolgt unter Zugrundelegung folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen:
1. Grundlagen
Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für einen anderen Vertragspartner tätig zu werden und mit diesem Provisionen zu vereinbaren. Die nachfolgenden Regeln betreffend Vermietung gelten in gleicher Weise im Falle der Verpachtung und der Erbpachtvermittlung.
Mit der Verwendung eines unserer Angebote erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise auch die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
2. Behandlung von Angaben, Abschlussursächlichkeiten
Von uns zugestellte Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber oder Interessenten bestimmt, vertraulich und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Antje Bothe Immobilien an Dritte weitergegeben werden.
Hinweis: Zuwiderhandlungen können nach dem Gesetz zu einer Schadensersatzpflicht führen, deren Höhe sich bis zur vollen entgangenen Provision belaufen kann.
Hinweis: Sollte unsere Tätigkeit auch nur mitursächlich für den Abschluss des gewünschten Vertrages sein, kann ein Provisionsanspruch bis zur vollen Höhe entstehen.
3. Haftungsausschluss
Die von der Antje Bothe Immobilien gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers/ Vermieters bzw. der sonstigen Auskunftsbefugten. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bzw. für Irrtum kann die Antje Bothe Immobilien nicht übernehmen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, Pläne können nicht maßstabsgetreu verkleinert sein.
Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die angebotenen Objekte aus wichtigen Gründen des Verkäufers/ Vermieters nicht mehr zur Verfügung stehen. Ein Anspruch kann dann aus diesen Gründen nicht mehr hergeleitet werden.
4. Maklergebühr
Es besteht Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Miet- oder Pachtvertrag über das Objekt abgeschlossen wird. Sollte danach ebenfalls aufgrund unserer Vermittlung oder unseres Nachweises ein Kauf des Objekts vollzogen werden, fällt dann eine weitere Provision aufgrund dieses Vorganges an. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Falle auf die Kaufprovision angerechnet. Dies gilt nicht, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses des Miet- oder Pachtvertrages und dem Zeitpunkt der notariellen Kaufvertragsbeurkundung ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren liegt.
Die Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist verdient und fällig bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt.
Die Maklergebühr fällt auch dann an, wenn ein anderer als der angebotene Vertrag (z. B. Kauf statt Miete oder Miete statt Kauf) oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, bzw. wenn und soweit sich im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Veränderungen ergeben.
Jeder Interessent/ Kunde ist verpflichtet, dem Makler darüber Auskunft zu geben, wenn das angebotene Objekt verkauft bzw. vermietet wird. Der Vertragsabschluss über das Objekt ist unter Angabe des Namens unverzüglich mitzuteilen.
Die Ursächlichkeit unseres Nachweises mit der entsprechenden Provisionspflicht ist auch dann gegeben, wenn der Angebotsempfänger/ Kunde nicht selbst als Käufer/ Vertragspartner auftritt, sondern eine zu seinem wirtschaftlichen und/ oder persönlichen Geltungsbereich zählende juristische oder natürliche Person auftritt (z. B. Verwandte, Ehegatten, Familienangehörige).
Sollte dem Interessenten/ Kunden die Vertrags- bzw. Geschäftsgelegenheit (das Objekt) von Dritten angeboten werden, so soll diesem gegenüber im eigenen Interesse Vorkenntnis geltend gemacht werden.
Die Provision im Erfolgsfalle beträgt bei gewerblicher Vermietung/ Verpachtung 2,38 Monatsmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sollte der vermittelte Vertrag eine Dauer von mehr als fünf Jahren beinhalten, beträgt die Provision 3,57 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, errechnet aus dem Mietwert der vereinbarten Vertragsdauer, maximal zehn Jahre.
Die Provision im Erfolgsfalle bei Kaufobjekten (Häuser, Wohnungen, Grundstücke) beträgt 3,57 % vom Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Maklerprovision ist im Erfolgsfall mit Abschluss des Vertrages bzw. der notariellen Beurkundung sofort fällig. Verzug tritt zehn Tage nach diesem Zeitpunkt ein.
5. Verhandlungen und Besichtigungen
Verhandlungen und Besichtigungen sind mit Frau Antje Bothe oder einem Bevollmächtigten der Antje Bothe Immobilien abzustimmen.
6. Anderweitige Vereinbarungen
Anderweitige Vereinbarungen und mündliche Vertragsänderungen werden von uns schriftlich bestätigt werden.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Gültigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.
Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Erfüllungsort Heidelberg vereinbart.
Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.